Abgasuntersuchung (AU) |
Wir prüfen ohne Voranmeldung und ohne lange Wartezeiten!
Zur Abgasuntersuchung müssen Sie den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief mitbringen. Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere: die richtige Ölmenge ( Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmessstab ) einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten. Zeitabstand der Untersuchungen
*) bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich. Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges. Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO dem Prüfer vorzulegen ist. |