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04.05.2024
 
 
Abgasuntersuchung (AU)

Wir prüfen ohne Voranmeldung und ohne lange Wartezeiten!

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Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.

Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennen Sie an: dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes, der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an.

Zur Abgasuntersuchung müssen Sie den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief mitbringen.

Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere: die richtige Ölmenge ( Ölstand zwischen Min- und Max-Marke am Ölmessstab ) einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen und ggf. Unterbrecherkontakten.

Zeitabstand der Untersuchungen

Ottomotorohne Katalysator12 Monate 
 ungeregelter Katalysator12 Monate 
 geregelter Katalysator24 Monate *)Taxen und Mietwagen: 12 Monate
Dieselmotorbis 3,5 t zul. Gesamtgewicht24 Monate *)Taxen und Mietwagen: 12 Monate
 über 3,5 t zul. Gesamtgewicht12 Monate 

*) bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung erforderlich.

Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges.

Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO dem Prüfer vorzulegen ist.

 
 
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